Beschluss
Stadtratsbeschluss vom 28.06.2023 zur Anwendung der fortgeschriebenen Hochhausstudie. Fachlicher Entwurf des Büros 03 Architekten, begleitet von einem breiten Beteiligungsprozess „Hoch hinaus?" 2020–2021.
Die Fortschreibung der Hochhausstudie ist das zentrale städtebauliche Beurteilungsinstrument für Hochhäuser in München. Sie definiert, wo und unter welchen Qualitätsmaßstäben in die Höhe gebaut werden darf. Dieser Beitrag fasst Entstehung, Inhalt, aktuelle Fassung und erste Anwendungserfahrung zusammen — Stand April 2026.
Die Hochhausstudie wurde vom Münchner Stadtrat am 28. Juni 2023 beschlossen und im Februar 2025 textlich präzisiert. Sie ist damit die verbindliche Arbeitsgrundlage der Stadtverwaltung für alle Hochhausvorhaben.
Stadtratsbeschluss vom 28.06.2023 zur Anwendung der fortgeschriebenen Hochhausstudie. Fachlicher Entwurf des Büros 03 Architekten, begleitet von einem breiten Beteiligungsprozess „Hoch hinaus?" 2020–2021.
Textliche Anpassungen in Kapitel 06 nach Maßgabe des Beschlusses vom 28.06.2023. Systematik und Inhalte der Studie bleiben unverändert.
Die Studie kennt keine generelle 60-Meter-Grenze. Sie arbeitet mit fünf Höhenstufen, deren zulässige Traufüberschreitung vom Stadtraum abhängt.
Die Fortschreibung hat fünf Jahre gebraucht. Der Prozess war aufwändig, beteiligungsintensiv — und ist bis heute gerichtlich bestätigt.
Erster Aufschlag der fortgeschriebenen Studie. Anstoß für die öffentliche Diskussion über Höhenentwicklung, Standortkriterien und Qualitätsanforderungen.
Umfangreicher Diskussions- und Beteiligungsprozess mit Bürgerschaft, Fachöffentlichkeit und Stadtgesellschaft. Ergebnisse flossen in die Überarbeitung ein.
Die Hochhausstudie in der Fassung vom April 2023 ist als städtebauliches Prüfraster bei allen künftigen Hochhausvorhaben zu berücksichtigen.
Kleinteilige redaktionelle Präzisierungen. Die inhaltliche Systematik (Höhenstufen, Qualitätskriterien) bleibt unverändert.
Das Bürgerbegehren „HochhausSTOP" gegen die Anwendung der Studie im Paketpostareal-Verfahren wird endgültig als unzulässig verworfen. Die Studie trägt in der Rechtspraxis.
Die Studie kombiniert einen räumlichen Leitplan mit einem qualitativen Kriterienkatalog. Standortfrage und Qualitätsfrage sind getrennt, aber untrennbar.
Für das gesamte Stadtgebiet ordnet die Studie fünf Höhenstufen zu. Sie legen fest, um welches Maß ein Vorhaben die Traufhöhe seiner Umgebung maximal überschreiten darf — abhängig von Stadtraum, Topografie und städtebaulicher Bedeutung. Eine pauschale Höhenbegrenzung ist darin ausdrücklich nicht vorgesehen.
Ab Gebäudetyp 3 greift ein verbindlicher Qualitätskatalog mit vier Oberkategorien: Städtebau, Architektur, Gesellschaftlicher Mehrwert sowie Klima & Nachhaltigkeit. Er ist das eigentliche Novum der Fortschreibung und dient als „Messlatte" für die Genehmigungsfähigkeit.
Einbindung in Silhouette, Wegebeziehungen, Blickachsen und Quartiersstruktur. Dichte mit Maß.
Gestaltungsqualität, Erdgeschosszonen, Materialität. Internationale Wettbewerbe als Regelfall.
Gemischte Nutzung, geförderter Wohnungsbau, öffentliche Räume, Teilhabe an Infrastruktur.
Graue Energie, Kreislaufwirtschaft, Mikroklima, Energiebilanz über den gesamten Lebenszyklus.
Vorgespräche und Machbarkeitsstudie vor Aufstellungsbeschluss. Prüfung von Standorteignung und Höhenstufen-Rechtfertigung im Rahmen der Bauleitplanung.
Nach Beteiligungsprozess um Nachhaltigkeit/Klima und Sichtachsen vertieft. Fassung Feb. 2025 ist aktuell maßgeblich.
Das Paketpostareal ist das erste große Projekt, an dem die Hochhausstudie rechtlich getestet wurde — und das sie bestanden hat.
Die Vollversammlung des Stadtrats beschließt den Bebauungsplan mit Grünordnung. Kern: zwei 155 m hohe Türme nach dem Masterplan von Herzog & de Meuron, rund 1.200 Wohnungen, über 3.000 Arbeitsplätze, 8.500 m² Grünflächen, Einzelhandel, Kultur, Soziales und eine Pflegeeinrichtung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwirft das Bürgerbegehren „HochhausSTOP" endgültig als unzulässig. Tragende Begründung: Die Fragestellung war zu unbestimmt — den Unterzeichnenden war nicht erkennbar, zu welchen konkreten Maßnahmen die Stadt im Erfolgsfall verpflichtet würde.
Die Stadt teilt in der Rathausumschau mit: Nach Abschluss der noch offenen SoBoN-Nachtragsverhandlungen zum geförderten Wohnungsbau können Bebauungsplan und Flächennutzungsplan-Änderung im Amtsblatt bekanntgemacht und damit in Kraft gesetzt werden.
Das Baurecht ist faktisch geschaffen, die letzten verfahrensrechtlichen Hürden entfallen. Ein Vorhaben-Baubeginn wird im weiteren Verlauf des Jahres 2026 rechtlich möglich. Die Hochhausstudie ist damit nicht nur politisch, sondern auch justiziell bestätigt.
Die Studie ist ein Fortschritt — aber kein Endpunkt. Sie bildet den Rahmen, in dem sich die Hochhausdebatte in München künftig bewegt. Ob dieser Rahmen trägt, entscheidet sich in der konkreten Anwendung.
Positiv werten wir: die klare Systematik aus Höhenstufen und Qualitätskriterien, die Einbindung von Klima- und Sichtachsenaspekten und — nicht zuletzt — die gerichtliche Bestätigung der Verfahrenslogik im Januar 2026. Kritisch bleibt: die Studie schafft kein Mehr an bezahlbarem Wohnraum, solange der Qualitätskatalog in Genehmigungsverfahren nicht auch als Hebel für verbindliche Sozialquoten und schlankere Verfahren genutzt wird.
Kritik kommt vor allem vom Münchner Forum und Initiativen wie Moloch München, die strengere ökologische und soziale Kriterien sowie verbindlichere Höhenbegrenzungen fordern. Wir teilen das Interesse an ehrlicher, faktenbasierter Diskussion — setzen aber auf die Qualität der Umsetzung, nicht auf pauschale Verbote.
Primärquellen und Berichterstattung, auf denen dieses Dossier aufbaut.
Überarbeiteter Entwurf Stand April 2023, Dokument der Landeshauptstadt München (PDF).
Offizielle Seite der LH München zur Hochhausstudie, mit Fassung Feb. 2025.
Hintergründe, Masterplan-Entwurf Herzog & de Meuron und Bebauungsplanstatus.
Entscheidung vom 19.01.2026 zum Bürgerbegehren „HochhausSTOP" (Kurzmeldung).
Die Hochhausstudie ist kein Abschluss der Debatte, sondern ihr Ausgangspunkt. Bringen Sie Ihre Perspektive ein — auf einer unserer Veranstaltungen oder direkt per E-Mail.